Häufige Fragen & Antworten
– Wie funktioniert ein Wechsel des Anbieters?
– Was kostet mich ein Wechsel?
– Mit welchen Wartezeiten habe ich bei einem Wechsel zu rechnen?
– Was ist beim Ausfüllen eines Wechselantrages zu beachten?
– Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
– Mit welchen Änderungen sind bei einem Wechsel zu rechnen?
– Werden bereits gezahlte Abschläge erstattet?
Wie funktioniert ein Wechsel des Anbieters?
Sie haben auf diesen Seiten die Möglichkeit, einen günstigen Anbieter in Ihrer Region mit Hilfe des Tarifrechners zu finden. Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, können Sie unkompliziert direkt online den Tarifwechsel vornehmen. Sie brauchen dazu einfach das Formular ausfüllen und diese zurücksenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich weitere Informationen von den einzelnen Anbieter anzufordern.
Oftmals besteht auch die Möglichkeit, die gewünschten Informationen per PDF-Datei herunterzuladen. Die Tarife werden dort nochmals genau erläutert. Ein Anmeldeformular ist zudem dort enthalten, welches Sie nutzen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, schicken Sie es an uns zurück, so dass wir es an den jeweiligen Stromanbieter weiterleiten können. Alles weitere erfolgt dann völlig automatisch, ohne, dass Sie sich weiter darum kümmern müssen. Die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Versorger übernimmt der neue Anbieter für Sie. Sie sollten auf keinen Fall selbst die Kündigung vornehmen, damit ein reibungsloser Wechsel gewährleistet werden kann.
Was kostet mich ein Wechsel?
Für Sie als Kunde ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter völlig kostenlos. Sie brauchen keine Kosten befürchten.
Mit welchen Wartezeiten habe ich bei einem Wechsel zu rechnen?
Aufgrund der gesetzlich festgelegten Fristen dauert die Umstellung auf den neuen Anbieter etwa sechs bis acht Wochen, nachdem der Antrag gestellt wurde. Jedoch spielen auch die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Versorgers eine beträchtliche Rolle. Dadurch kann sich der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.
Was ist beim Ausfüllen eines Wechselantrages zu beachten?
Nur wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, kann ein Anbieterwechsel vollzogen werden. Der neue Anbieter benötigt neben Ihren persönlichen Angaben auch den Namen Ihres bisherigen Versorgers, Ihre Kundennummer, die Zählernummer und den Zählerstand. Wenn der Wunsch eines Wechsels zu einem bestimmten Termin besteht, sollte dieser angegeben werden. Ansonsten erfolgt der Wechsel so schnell wie möglich. Alle benötigten Angaben finden Sie in der Regel auch auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Anbieters.
Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Ihnen steht auch als Mieter frei, Ihren Anbieter selbst zu wählen. Sie brauchen Ihren Vermieter nicht einmal informieren, wenn Sie die Rechnung Ihres Anbieters persönlich bekommen. Wenn jedoch Ihr Vermieter die Rechnung bekommt und Sie monatliche Abschläge mit der Miete zahlen, so müssen Sie ihn informieren,
wenn Sie einen Anbieterwechsel vornehmen.
Mit welchen Änderungen sind bei einem Wechsel zu rechnen?
Es ändert sich für Sie als Kunde nur sehr wenig. Lediglich die Rechnung wird von Ihrem neuen Versorger zugestellt, und an ihn zahlen Sie auch die Abschläge. Am Zähler selbst werden keine Veränderungen vorgenommen. Ihr örtlicher Betreiber ist weiterhin für die Wartung des Zuganges verantwortlich. Es gibt eine gesetzliche Regelung, die den örtlichen Betreiber dazu verpflichtet. Er stellt die Leitung frei für den neuen Anbieter. Hierfür zahlt der neue Anbieter sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Betreiber.
Werden bereits gezahlte Abschläge erstattet?
Von Ihrem alten Versorger bekommen Sie eine detaillierte Abrechnung. Aus dieser können Sie die geleisteten Abschlagszahlungen sowie Ihren Verbrauch bis zur Umstellung erlesen. Wenn Sie zu viel gezahlt haben sollten, wird Ihnen der Differenzbetrag zurückerstattet.